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Gastaufnahmevertrag

Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Wichtig: Weitere Vereinbarungen, die zwischen dem Gastgeber und dem Gast getroffen wurden, sind in den „Allgemeinen Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ nicht berücksichtigt.

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Tourist-Info Wertach
Rathausstraße 3
87497 Wertach
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8365 702199
Fax +49 8365 702121

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... hat ca. 3.000 Einwohner und eine Fläche von 45,53 km² davon rd. 2000 ha Wald-Alpenfläche. Mit 915 m (bis 1695 m "Wertacher Hörnle") über dem Meeresspiegel ist Wertach der höchstgelegene Marktflecken Deutschlands.

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