Liebe Langläufer,
bitte haben Sie Verständnis, dass die Loipen nur gespurt werden, wenn es die Schneelage zulässt, damit keine Flurschäden entstehen. Auf allen Langlaufloipen ist das Mitführen von Hunden verboten! Außerhalb der gespurten Loipen besteht kein Versicherungsschutz! Für Fußgänger (auch Schneeschuhwandern) ist das Betreten der Loipen bzw. Stockspur und Skatingspur verboten! Skating-Technik ist nur auf dem eigens dafür präparierten und ausgeschilderten Abschnitt erlaubt!